Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Platzhalter)
Platzhalter. Dieser Text ist noch kein gültiges Rechtsdokument – er hält nur den Ablauf lauffähig, bis die geprüfte Fassung vorliegt.
Fassung 0.1-platzhalter · gültig ab Beginn · Prüfsumme ad60f0dd418a…
Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Anlage zu den AGB)
Platzhalter – noch kein gültiger Rechtstext. Dieses Dokument dient ausschließlich dazu, den technischen Ablauf zu erproben. Es begründet keine Rechte und keine Pflichten. Die verbindliche Fassung wird vor dem Start durch eine anwaltlich geprüfte Version ersetzt.
Was hier stehen wird
Die endgültige Fassung enthält die Pflichtangaben nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO:
- Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung sowie die Arten personenbezogener Daten und die Kategorien betroffener Personen.
- Weisungsbindung, Vertraulichkeit der eingesetzten Personen, technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO.
- Unterauftragsverarbeiter – siehe gesonderte Liste. Sie werden über Wechsel über die im Konto einsehbare Liste informiert und können widersprechen; eine feste Ankündigungsfrist besteht nicht, solange alle Unterauftragsverarbeiter in der EU bzw. im EWR sitzen.
- Unterstützungspflichten, Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, Löschung oder Rückgabe nach Vertragsende, Nachweis- und Kontrollrechte.
Hinweis zur Anonymität
Der TEAM-CHECKUP speichert keine Verbindung zwischen einer Antwort und einer Person. Einladungen und Antworten liegen getrennt; aus einer abgegebenen Antwort lässt sich technisch nicht ableiten, von wem sie stammt.
Frühere Fassungen: 1.4